Rechtliche Grundlagen




Wie muss aufbereitet werden?

MPBetreibV § 4, Satz 2 (2.MPG-ÄndG)



"Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist unter Beachtung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird."

Wir sind vom Hersteller der MTS zur Aufbereitung zertifiziert. Unser Zertifikat können Sie hier einsehen.





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